private Altersvorsorge
Private Vorsorge aber wie?
Private Altersvorsorge ist mehr, als Lücken zu schließen
Grundsätzlich zur Wahl stehen:
- fondsgebundene Renten- und Lebensversicherung mit einer Einmalzahlung für den Todesfall oder zu Beginn des Ruhestands. Die Summe erhöht sich um die Wertsteigerung der Beiträge.
- fondsgebundene Rentenversicherung mit regelmäßiger Zahlung einer monatlichen Rente ab einem vereinbarten Zeitpunkt. Auch hier verzinsen sich die Beiträge.
- Immobilien sichern im Alter Liquidität durch mietfreies Wohnen im Eigenheim oder/und durch regelmäßige Einkünfte aus Vermietung.
- Anleihen von staatlichen Institutionen oder Unternehmen bieten mit ihrer festen laufenden Verzinsung eine Grundversorgung.
- Aktien mit ihren langfristig höheren Renditechancen sind – unbeschadet aktueller Turbulenzen am Markt – eine Ergänzung im Vorsorgeportfolio.
- Investmentfonds, von Profis gemanagt, sparen Aufwand und glätten Renditeschwankungen.
Die Modelle zur Altersvorsorge werden in drei Schichten für die steuerrechtliche Betrachtung der Altersvorsorge eingeteilt.
1. Schicht
Basisversorgung (Rürup-Rente)
Die 1. Schicht besteht aus der Basisversorgung wie der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgung, Alterssicherung der Landwirte und private kapitalgedeckte Rentenversicherunge. Von den Beiträgen, die Sie für die 1.Schicht ausgeben, können Sie bis zu 20.000 € pro Jahr als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. (verheiratet das Doppelte) Ab 2005 kann man schrittweise die Beiträge steuerlich abziehen von 60%steigend pro Jahr um 2% bis 2025.
Voraussetzung: die lebenslange Rente wird frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt und die Verträge sind nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererbbar.
Bei der Besteuerung von Beamtenpensionen und Betriebsrenten wird der Versorgungsfreibetrag sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schrittweise reduziert.
2. Schicht
Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Hierunter fällt die private und betriebliche Riester Rente und die betriebliche Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann.
Bekommt jeder die Riesterförderung?
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung(GRV) pflichtversichert oder Beamter ist, bekommt die Förderung. Auch wenn Ihr Ehepartner selbst nicht begünstigt ist.So wird z. B. ein Arzt der in ein berufständiges Versorgungswerk (ÄV) einzahlt nicht gefördert. Nur dann, wenn er verheiratet ist und der Partner die Riesterförderung erhält.
Das seit 2002 gültige Altersvermögensgesetz fördert die private Altersvorsorge. So sollen die durch Kürzungen in der Rentenversicherung gerissenen Lücken geschlossen werden. Die Vorsorgebeiträge kommen hier aus voll versteuertem Einkommen. Allerdings hilft der Staat den Anlegern mit Zulagen. Zudem können die Beiträge bis zum maximalen Förderbeitrag als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Betriebliche Altersvorsorge (Klinikrente für Ärzte)
Welche Vorteile bietet die bAV über die KlinikRente Plus?
- Steuervorteil: durch vollen steuerlichen Abzug der Beiträge in beliebiger Höhe( die Beiträge sind zu 100% in beliebiger Höhe steuerlich gefördert)
- Flexibilität: durch tarifliche Verankerung in den Tarifverträgen für Ärzte in vielen (UNI) Kliniken möglich.
- Sicherheit: durch die Verteilung auf vier Versicherungsgesellschaften( AXA, Allianz, Generali, Swiss Life)
3. Schicht
sonstige kapitalgedeckte
Renten- und Lebensversicherungen
Zu der 3. Schicht gehören Kapitalanlageprodukte wie insbesondere die klassischen und fondsgebundenen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung. Diese Varianten werden ab 2005 nicht mehr steuerlich gefördert. Die bisherige (teilweise) Abzugsmöglichkeit der Beiträge als Sonderausgaben sowie die volle Steuerfreiheit der Erträge bei Kapitalauszahlung sind ab 2005 nicht mehr möglich. Dies gilt für Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden.
Vorteil
- Garantierte Leistungen
- Überschussbeteiligung
- Flexibel in Beitrag, Leistung und Dauer
- übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar
- Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
- Kapitalerträge unterliegen zur Hälfte der Steuer bei mind. 12 Jahren und Auszahlung ab 60 LJ.