private Altersvorsorge

An die Zukunft denken, heißt auch an die richtige Vorsorge denken – einerseits für sich selbst, insbesondere aber auch für Angehörige. Hier kann eine Versicherung weiterhelfen, unterstützt diese doch z.B. nach dem Tod des Versicherungsnehmers, die finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen. Daneben kann eine Versicherung langfristig jedoch auch zur Altersvorsorge dienen, da zukünftig die gesetzliche Altersvorsorge kaum noch zur Bestreitung eines geregelten Alltags ausreichen wird. Die Gründe dafür sind in einer immer älter werdenden Gesellschaft und den rückläufigen Zahlen an Beitragszahler der gesetzlichen (GRV) und berufsständigen( ÄV) Rentenkassen zu finden. Treffen Sie in jedem Fall frühzeitig Vorsorge. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten.

Private Vorsorge aber wie?

Private Altersvorsorge ist mehr, als Lücken zu schließen

Um im Alter den Lebensstandard zu halten, genügen gesetzliche Rente nicht. Private Altersvorsorge wird notwendig, weil die Bevölkerung altert. Wenn heute rund 45 Rentner auf 100 Beitragszahler kommen, so sind es in 25 Jahren voraussichtlich 65. Aktuell liegt das Rentenniveau unter 70% des letzten Nettolohns (bei 45 Beitragsjahre). Um das zu halten, sind künftig entweder viel höhere Rentenbeiträge nötig oder eine private Vorsorge.

Grundsätzlich zur Wahl stehen:

Die Modelle zur Altersvorsorge werden in drei Schichten für die steuerrechtliche Betrachtung der Altersvorsorge eingeteilt.

1. Schicht
Basisversorgung (Rürup-Rente)

Die 1. Schicht besteht aus der Basisversorgung wie der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgung, Alterssicherung der Landwirte und private kapitalgedeckte Rentenversicherunge. Von den Beiträgen, die Sie für die 1.Schicht ausgeben, können Sie bis zu 20.000 € pro Jahr als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. (verheiratet das Doppelte) Ab 2005 kann man schrittweise die Beiträge steuerlich abziehen von 60%steigend pro Jahr um 2% bis 2025.

Voraussetzung: die lebenslange Rente wird frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt und die Verträge sind nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererbbar.

Bei der Besteuerung von Beamtenpensionen und Betriebsrenten wird der Versorgungsfreibetrag sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schrittweise reduziert.

2. Schicht
Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

Hierunter fällt die private und betriebliche Riester Rente und die betriebliche Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann.

Bekommt jeder die Riesterförderung?

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung(GRV) pflichtversichert oder Beamter ist, bekommt die Förderung. Auch wenn Ihr Ehepartner selbst nicht begünstigt ist.So wird z. B. ein Arzt der in ein berufständiges Versorgungswerk (ÄV) einzahlt nicht gefördert. Nur dann, wenn er verheiratet ist und der Partner die Riesterförderung erhält.
Das seit 2002 gültige Altersvermögensgesetz fördert die private Altersvorsorge. So sollen die durch Kürzungen in der Rentenversicherung gerissenen Lücken geschlossen werden. Die Vorsorgebeiträge kommen hier aus voll versteuertem Einkommen. Allerdings hilft der Staat den Anlegern mit Zulagen. Zudem können die Beiträge bis zum maximalen Förderbeitrag als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge (Klinikrente für Ärzte)

Welche Vorteile bietet die bAV über die KlinikRente Plus?

3. Schicht
sonstige kapitalgedeckte Renten- und Lebensversicherungen

Zu der 3. Schicht gehören Kapitalanlageprodukte wie insbesondere die klassischen und fondsgebundenen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung. Diese Varianten werden ab 2005 nicht mehr steuerlich gefördert. Die bisherige (teilweise) Abzugsmöglichkeit der Beiträge als Sonderausgaben sowie die volle Steuerfreiheit der Erträge bei Kapitalauszahlung sind ab 2005 nicht mehr möglich. Dies gilt für Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden.

Vorteil

Zwischen 60LJ und 65LJ ist der steuerpflichtige Ertragsanteil von 22 auf 18% jeweils anzusetzen.