Krankenversicherung
Kranken-Vollversicherungen
Privat oder gesetzlich?
Es gibt gute Gründe, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Wir besprechen die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV, damit Sie für sich die passende Krankenversicherung finden.
- Welche grundsätzlichen Systemunterschiede gibt es?
- Wie wird die Versicherung kalkuliert?
- Wie hoch ist der individuelle Beitrag?
- Wann kommt es zu Beitragsänderungen?
- Welcher Leistungsanspruch besteht?
- Wie wird abgerechnet?
- Wie steht es mit der Solidarität?
- Wie kann der Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden?
- Welche Wahltarife werden angeboten?
- Wie steht es um die „Familienversicherung“?
GKV (gesetzlich)
Derzeit zahlen Rentner in der GKV auf ihre Renten und Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Kasse. Der freiwillig versicherte Rentner zahlt diesen Satz auch auf alle sonstigen Einkommen, z. B. Mieteinnahmen und Kapitalerträge! Die Beiträge der gesetzlich versicherten Rentner decken i.d.R. nicht die Kosten, die durch ihre Behandlung entstehen. Die Folge ist ein stetig wachsender Finanzierungsbedarf durch immer weniger erwerbstätige Versicherte. Heute ist jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre, im Jahr 2050 wird ein Drittel 60 Jahre oder älter sein und die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre. Für die umlagefinanzierte GKV bedeutet das: Immer mehr älteren (i.d.R. höhere Kosten verursachenden) Versicherten stehen immer weniger junge Beitragszahler gegenüber.
PKV (privat)
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung enthalten von Beginn an einen Sparanteil, die Alterungsrückstellung. Damit wird Vorsorge getroffen für mit zunehmendem Alter in der Regel steigende Gesundheitskosten. Seit 1992 wird aus den erwirtschafteten Überschüssen eine zusätzliche Rückstellung gebildet, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Beitragserhöhungen ab Alter 65 verwendet wird. Alterungsrückstellung und zusätzliche Rückstellung für das Alter bilden damit das Fundament für stabile Beiträge im Alter. Darüber hinaus trägt der gesetzliche Zuschlag dazu bei, dass ältere Versicherte noch mehr entlastet werden. (seit 01.01.2000)